| Level | Definition | Leistung Green Eye |
|---|---|---|
| 1 | Betriebsverhindernder Fehler | Reaktionszeit: Spätestens 4 Stunden* nach Eingang der Fehlermeldung. |
| 2 | Betriebsbehindernde Fehler | Reaktionszeit: Spätestens 8 Stunden* nach Eingang der Fehlermeldung. |
| 3 | Betriebseinschränkende Fehler | Reaktionszeit: Spätestens 16 Stunden* nach Eingang der Fehlermeldung. |
| 4 | Sonstige Fehler, unwesentliche Fehler, leichte Fehler | Reaktionszeit: Spätestens 24 Stunden* nach Eingang der Fehlermeldung. |
Ein betriebsverhindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Software beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder mangelhaften Antwortzeiten oder nicht vorhandener Verfügbarkeit unmöglich ist.
Ein betriebsbehindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Software nur stark eingeschränkt möglich ist und die Einschränkung nicht durch vertretbare organisatorische Maßnahmen umgangen werden kann.
Ein betriebseinschränkender Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Software eingeschränkt ist, dieser Mangel kurzfristig durch eigene Leistungen des Kunden kompensiert werden kann, das Vorhandensein des Fehlers aber so einschränkt, dass das Verbleiben des Fehlers dem Kunden nicht über einen längeren Zeitraum zumutbar ist.
Ein sonstiger, unwesentlicher oder leichter Fehler liegt vor, wenn der Fehler ohne Minderung der Produktivität umgangen werden oder sonst keine entscheidende Auswirkung auf die Nutzbarkeit der Software hat.
Die Laufzeit dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags und schließt darüber hinaus den Zeitraum nach Ende des Hauptvertrags bis zur vollständigen Rückgabe oder Löschung der vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Durchführung des Hauptvertrages dem Auftragnehmer überlassenen Daten ein. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund.
| Betroffene Personen und Personengruppe |
Nutzer des Services (insbesondere Beschäftigte des Auftraggebers) Mitarbeiter von Geschäftspartnern des Auftraggebers |
| Art der Daten oder Datenkategorien |
Kontaktdaten Daten über die Nutzung der Software (Protokolldaten) |
| Empfänger | Auftragnehmer sowie die in Annex 3 genannten Unterauftragnehmer |
| Art und Zweck der Verarbeitung | Bereitstellung von Software zum Zugriff über das Internet (SaaS); Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Supportleistungen und IT-Services |
Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, z. B.: Magnet- oder Chipkarten, Schlüssel, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen, Videoanlagen. Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. Als Maßnahmen zur Zutrittskontrolle können zur Gebäude- und Raumsicherung unter anderem automatische Zutrittskontrollsysteme, Einsatz von Chipkarten und Transponder, Kontrolle des Zutritts durch Pförtnerdienste und Alarmanlagen eingesetzt werden. Server, Telekommunikationsanlagen, Netzwerktechnik und ähnliche Anlagen sind in verschließbaren Serverschränken zu schützen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Zutrittskontrolle auch durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Dienstanweisung, die das Verschließen der Diensträume bei Abwesenheit vorsieht) zu stützen.
Es existieren folgende Maßnahmen zur Zutrittskontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Automatisches Zugangskontrollsystem | 🗹 Schlüsselregelung / Liste |
| 🗹 Videoüberwachung der Eingänge | 🗹 Besucherbuch / Protokoll der Besucher |
Keine unbefugte Systembenutzung, z. B.: (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern. Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme (Computer) von Unbefugten genutzt werden können. Mit Zugangskontrolle ist die unbefugte Verhinderung der Nutzung von Anlagen gemeint. Möglichkeiten sind beispielsweise Bootpasswort, Benutzerkennung mit Passwort für Betriebssysteme und eingesetzte Softwareprodukte, Bildschirmschoner mit Passwort, der Einsatz von Chipkarten zur Anmeldung wie auch der Einsatz von CallBack-Verfahren. Darüber hinaus können auch organisatorische Maßnahmen notwendig sein, um beispielsweise eine unbefugte Einsichtnahme zu verhindern (z. B. Vorgaben zur Aufstellung von Bildschirmen, Herausgabe von Orientierungshilfen für die Anwender zur Wahl eines „guten“ Passworts).
Es existieren folgende Maßnahmen zur Zugangskontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Login mit Benutzername + Passwort | 🗹 Zentrale Passwortvergabe |
| 🗹 Firewall | 🗹 Richtlinie „Sicheres Passwort“ |
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z. B.: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen. Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Die Zugriffskontrolle kann unter anderem gewährleistet werden durch geeignete Berechtigungskonzepte, die eine differenzierte Steuerung des Zugriffs auf Daten ermöglichen. Dabei gilt, sowohl eine Differenzierung auf den Inhalt der Daten vorzunehmen als auch auf die möglichen Zugriffsfunktionen auf die Daten. Weiterhin sind geeignete Kontrollmechanismen und Verantwortlichkeiten zu definieren, um die Vergabe und den Entzug der Berechtigungen zu dokumentieren und auf einem aktuellen Stand zu halten (z. B. bei Einstellung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Besondere Aufmerksamkeit ist immer auch auf die Rolle und Möglichkeiten der Administratoren zu richten.
Es existieren folgende Maßnahmen zur Zugriffskontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Aktenschredder | 🗹 Minimale Anzahl an Administratoren |
| 🗹 Verwaltung Benutzerrechte |
Es existieren zusätzliche folgende Maßnahmen zur Zugriffskontrolle
🗹 Regelmäßige Sicherheitsupdates
Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z. B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Datengetrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.
Es existieren folgende Maßnahmen zur Trennungskontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Trennung von Produktiv- und Testumgebung | 🗹 Steuerung über Berechtigungskonzept |
| 🗹 Mandantenfähigkeit relevanter Anwendungen | 🗹 Festlegung von Datenbankrechten |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen;
Es existieren folgende Maßnahmen zur Pseudonymisierung
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Im Falle der Pseudonymisierung: Trennung der Zuordnungsdaten und Aufbewahrung in getrenntem und abgesichertem System (mögl. Verschlüsselt) |
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z. B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit bei der elektronischen Datenübertragung können z. B. Verschlüsselungstechniken und Virtual Private Network eingesetzt werden. Maßnahmen beim Datenträgertransport bzw. Datenweitergabe sind Transportbehälter mit Schließvorrichtung und Regelungen für eine datenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern.
Es existieren folgende Maßnahmen zur Weitergabekontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Email-Verschlüsselung | 🗹 Dokumentation der Datenempfänger sowie der Dauer der geplanten Überlassung bzw. der Löschfristen |
| 🗹 Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie sftp, https | 🗹 Vertragliche Regelungen mit Fremdfirmen nach Art. 28 DSGVO |
Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z. B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement. Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Eingabekontrolle wird durch Protokollierungen erreicht, die auf verschiedenen Ebenen (z. B. Betriebssystem, Netzwerk, Firewall, Datenbank, Anwendung) stattfinden können. Dabei ist weiterhin zu klären, welche Daten protokolliert werden, wer Zugriff auf Protokolle hat, durch wen und bei welchem Anlass/Zeitpunkt diese kontrolliert werden, wie lange eine Aufbewahrung erforderlich ist und wann eine Löschung der Protokolle stattfindet.
Es existieren folgende Maßnahmen zur Eingabekontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle | 🗹 Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert oder gelöscht werden können |
| 🗹 Klare Zuständigkeiten für Löschungen |
Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Hier geht es um Themen wie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klimaanlagen, Brandschutz, Datensicherungen, sichere Aufbewahrung von Datenträgern, Virenschutz, Raid-Systeme, Plattenspiegelungen etc.
Es existieren folgende Maßnahmen zur Verfügbarkeitskontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Serverraum klimatisiert | 🗹 Kontrolle des Sicherungsvorgangs |
| 🗹 USV | 🗹 Getrennte Partitionen für Betriebssysteme und Daten |
| 🗹 RAID System / Festplattenspiegelung | 🗹 Update zur Schließung von Sicherheitslücken |
Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z. B.: Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne
Es existieren folgende Maßnahmen zur raschen Wiederherstellung
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Backup aller virtuellen Maschinen und Container über Proxmox Backup Server (tägliche inkrementelle Backups) | 🗹 Dokumentiertes Backup- und Restore-Verfahren für die Virtualisierungsplattform |
| 🗹 Snapshot-basierte Wiederherstellung von virtuellen Maschinen | 🗹 Regelmäßige Überprüfung der Backup-Jobs und Test-Restores |
| 🗹 Wiederherstellung kompletter VMs oder einzelner Dateien aus Backups möglich |
Es existieren folgende Maßnahmen zum Datenschutz-Management
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf / Berechtigung (z. B. Wiki, Intranet …) | 🗹 Mitarbeiter geschult und auf Vertraulichkeit/Datengeheimnis verpflichtet |
| 🗹 Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter, mindestens jährlich |
Es existieren folgende Maßnahmen zum Incident-Response-Management
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Einsatz von Firewall und regelmäßige Aktualisierung | 🗹 Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen z. B. via Ticketsystem |
| 🗹 Einsatz von Spamfilter und regelmäßige Aktualisierung |
Es existieren folgende Maßnahmen zum Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Einfache Ausübung des Widerrufrechts des Betroffenen durch technische Maßnahmen | 🗹 Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind |
Keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z. B.: Eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Dienstleisters, Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen. Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Unter diesen Punkt fällt neben der Datenverarbeitung im Auftrag auch die Durchführung von Wartung und Systembetreuungsarbeiten sowohl vor Ort als auch per Fernwartung. Sofern der Auftragnehmer Dienstleister im Sinne einer Auftragsverarbeitung einsetzt, sind die folgenden Punkte stets mit diesen zu regeln.
Es existieren folgende Maßnahmen zur Auftragskontrolle
| Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen |
|---|---|
| 🗹 Dienstleister erlangen i.d.R. keine personenbezogenen Daten. Falls notwendig, werden diese über oben benannte Mechanismen geteilt | 🗹 Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (gerade in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit) |
| 🗹 Abschluss der notwendigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bzw. EU Standard Vertragsklauseln | |
| 🗹 Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf Datengeheimnis |
| Name / Kontakt | Beschreibung der Leistung | Ort der Leistungserbringung |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Betrieb des Rechenzentrums in dem die Server des Auftragnehmers stehen | Deutschland / EU |
| Remote Minds GmbH | Administration der Serverarchitektur | Deutschland / EU |
| Flexim Krzysztof Deneka | PHP Entwicklung | Polen / EU |