Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-as-a-Service (SaaS)
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Green Eye GmbH, Heideckstraße 183b, 47805 Krefeld, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software „PIMServOne“ für einen Zugang über das Internet (nachfolgend „SaaS-Anwendung“ oder „Dienste“) sowie damit zusammenhängende Supportleistungen.
1.2Entgegenstehende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3Ein Vertrag kommt mit Annahme des vom Anbieter dem Kunden unterbreiteten Angebots, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistungen zustande („Einzelvertrag“). Treffen diese AGB und ein Einzelvertrag unterschiedliche Regelungen zu dem gleichen Regelungsgegenstand, geht die Regelung des Einzelvertrags vor.
2.1Der Anbieter gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung der SaaS Anwendung PIMServOne über das Internet, gemäß der in Anlage A beschriebenen Funktionalität.
2.2Der Anbieter stellt die SaaS-Anwendung vorbehaltlich der nachfolgend bestimmten Verfügbarkeit über das Internet zur Verfügung.
2.3Verfügbarkeit: 98,0 % Jahresdurchschnitt.
2.4Verfügbarkeitsermittlung: Die Verfügbarkeit wird durch die Server- und Monitoring-Logs des Anbieters ermittelt. Ausgenommen von der Verfügbarkeitsmessung sind geplante Wartungen sowie Ausfallzeiten, die durch Umstände verursacht wurden, die außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen (höhere Gewalt).
2.5.1Geplante Wartungsfenster: Der Anbieter ist berechtigt, planmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Gesamtdauer planmäßiger Wartungsfenster darf 24 Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten.
2.5.2Vorankündigung: Normale (planmäßige) Wartungsfenster kündigt der Anbieter mindestens 5 Werktage vor Durchführung schriftlich per E-Mail an die zuletzt bekannte Kontaktadresse des Kunden an; die Ankündigung enthält, soweit möglich, den geplanten Beginn, die geschätzte Dauer und eine Kurzbeschreibung des Zwecks der Wartung.
2.5.3Notfallwartungen und sicherheitsrelevante Updates: Sicherheitsrelevante Updates oder sonstige dringende Fehlerbehebungen können außerhalb der angekündigten Wartungsfenster durchgeführt werden, wenn dies zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Dienste erforderlich ist. Über solche Maßnahmen informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich nach Durchführung und dokumentiert Grund sowie Dauer.
2.6Der Kunde ist berechtigt, die SaaS Anwendung eigenen Arbeitnehmern sowie Dritten, soweit sie für und im Auftrag des Kunden tätig sind, nach Maßgabe dieser AGB zugänglich zu machen.
2.7Die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Services („Service-Laufzeit“) beginnt mit der Bereitstellung und Zugänglichmachung der Services. Soweit im Einzelvertrag nicht anders bestimmt, endet die Service-Laufzeit nach einem Jahr, gerechnet ab dem Beginn der Service-Laufzeit. Die Service-Laufzeit verlängert sich automatisch um Laufzeiten von je einem Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Den Parteien vertraglich eingeräumte Kündigungsrechte und das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
2.8Weiterentwicklung: Die Dienste werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die Basisfunktionen bleiben jedoch stets bestehen. Darüber hinaus steht es dem Anbieter frei, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden Services jederzeit um Funktionen zu erweitern oder Funktionen, die nicht mehr sinnvoll sind, zu entfernen.
3.1Der Kunde erhält Zugänge für die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl an Lizenzen.
3.2Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Verwaltung seiner Zugangsdaten und für alle Handlungen, die über diese Accounts vorgenommen werden. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
3.3Der Kunde nutzt die Software nur rechtmäßig und nicht zum Betrieb rechtswidriger Inhalte.
4.1Das Urheberrecht und alle sonstigen Rechte an der SaaS-Software verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt ausschließlich das in Ziffer 2 beschriebene Nutzungsrecht.
4.2Anpassungen, Derivate oder sonstige Modifikationen durch den Kunden dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters erfolgen. Die Rechte verbleiben beim Anbieter.
5.1.1Sockelbetrag, Datensätze und Überschreitung des monatlichen Sockelbetrags: Der Kunde entrichtet an den Anbieter das vereinbarte monatliche Entgelt. Der monatliche Sockelbetrag vergütet die Nutzung der im Einzelvertrag festgelegten Anzahl verarbeiteter Datensätze. Überschreitet die Anzahl der verarbeiteten Datensätze das im gewählten Sockel enthaltene Kontingent, wird der Mehrverbrauch monatlich im Nachhinein gemäß dem einzelvertraglich bestimmten Preis pro zusätzlichem Datensatz berechnet. Der Sockelbetrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
5.1.2Die Abrechnung des Mehrverbrauchs erfolgt in ganzen Datensatz-Einheiten.
5.1.3Nicht genutzte Kontingente aus dem Sockelbetrag verfallen.
5.1.4Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2.1Rechnungsstellung: Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang ohne Abzug per Überweisung fällig.
5.3.1Der Anbieter ist berechtigt, die Höhe der Gebühren jährlich angemessen anzupassen. Bei einer Anpassung berücksichtigt der Anbieter zwischenzeitlich eingetretene, die Kosten der Leistungserbringung treffende Kostenänderungen im Bereich Löhne, Gehälter und Kosten des Erwerbs von IT-Dienstleistungen. Reduzieren sich die Kosten, wird der Anbieter die Gebühren entsprechend reduzieren. Das Recht des Anbieters zur Kündigung des Vertrags bleibt hiervon unberührt. Eine Anpassung wird zu dem von dem Anbieter angegebenen Termin, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Anpassung gegenüber dem Kunden wirksam. Im Falle einer Erhöhung der Gebühren um jeweils mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung schriftlich zu erklären.
5.4.1Der Kunde hat Einwendungen gegen Rechnungen spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Unbestrittene Teile der Rechnung sind fristgerecht zu zahlen; bestrittene Positionen sind bis zur Klärung unter Vorbehalt zu zahlen.
5.4.2Eine aufschiebende Wirkung von Rechnungsrügen besteht nur insoweit, als berechtigte und nachvollziehbare Einwendungen vorliegen.
5.5.1Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug, kann der Anbieter nach 40 Werktagen Verzug alle Kunden-Logins sperren und den Import neuer Kundendaten in die SaaS-Anwendung deaktivieren. Bereits vorhandene Daten bleiben dem Kunden zur Einsicht zugänglich, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht entgegenstehende berechtigte Interessen des Anbieters bestehen.
5.5.2Gerät der Kunde mit Zahlungen über 60 Werktage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, alle Zugänge unverzüglich zu sperren und nach Ablauf einer zusätzlichen Nachfrist von 14 Kalendertagen sämtliche Kundendaten unwiederbringlich zu löschen. Vor der Löschung hat der Anbieter dem Kunden eine schriftliche Ankündigung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Die Löschung darf erst nach Ablauf der zusätzlichen Nachfrist erfolgen. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleiben unberührt.
5.5.3Vor, während und nach einer Sperrung oder Löschung bleiben bestehende Zahlungspflichten des Kunden unberührt.
6.1Der Anbieter erbringt Support gemäß der Green Eye Support Richtlinie, welche unter https://www.pimservone.com/legal#support-policy eingesehen und heruntergeladen werden kann.
6.2Updates und Patches werden nach billigem Ermessen des Anbieters bereitgestellt. Sicherheitsrelevante Updates können auch außerhalb geplanter Wartungsfenster eingespielt werden.
7.1Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) einzuhalten.
7.2Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden erfolgt gemäß dem Green Eye Vertrag über die Auftragsverarbeitung, welcher unter https://www.pimservone.com/legal#data-privacy eingesehen und heruntergeladen werden kann.
8.1Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
8.2Vertrauliche Informationen sind mindestens: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preisinformationen, technische Details und nicht öffentlich bekannte Kundendaten. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind.
8.3Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Laufzeit dieses Vertrages und 3 Jahre danach.
9.1Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Anbieters für bei Vertragsbeginn bereits vorhandene Mängel der Dienste wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung des Anbieters, einschließlich der Haftung für Mängel der Services nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 9.
9.2Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
9.3Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Anbieters auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet der Anbieter nicht.
9.4Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser Ziffer 9 berühren nicht die Haftung des Anbieters für eine übernommene Beschaffenheitsgarantie, für Arglist, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
9.5Begünstigte. Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 9 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.1Bei Beendigung der Service-Laufzeit erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Der Kunde ist bis zum Ablauf von 45 Tagen nach Beendigung der Service-Laufzeit berechtigt, vom Anbieter die Zurverfügungstellung der Exportdaten des Kunden zu verlangen. Die Anfrage des Kunden erfolgt in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Anfrage des Kunden in Textform, ist der Anbieter berechtigt, die Exportdaten des Kunden zu löschen.
10.2Vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten stellt der Anbieter sicher, dass keine Kopien von Kundendaten länger als nötig aufbewahrt werden.
11.1Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Preisanpassungen sind in Ziffer 5.3 geregelt.
12.1Der Anbieter kann Subunternehmer einsetzen. Relevante Subunternehmer sind in Annex 3 des Vertrags über die Auftragsverarbeitung gelistet. Der Anbieter bleibt verantwortlich für die Erfüllung seiner Pflichten.
12.2Hosting-Standorte: Deutschland/EU.
13.1Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der in Anlage A.1 beschriebenen Funktionalität entspricht. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
13.2Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter Nachbesserung oder Ersatz. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – den Vertrag kündigen.
14.1Höhere Gewalt (Force Majeure): Keine Partei haftet für Leistungsausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind; die betroffene Partei hat die andere unverzüglich zu informieren.
14.2Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an einen Dritten abtreten. Der Anbieter kann mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten abtreten und diesen Vertrag insgesamt an einen Dritten übertragen.
14.3Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.
15.1Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2Ausschließlicher Gerichtsstand ist Krefeld in Nordrhein-Westfalen.
16.1Nebenabreden existieren nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
A.1Bereitgestellte Funktionalität: Die SaaS-Anwendung PIMServOne bietet folgenden Kernfunktionsumfang: Benutzerverwaltung, rollenbasierte Zugriffssteuerung, Datenimport/-export, Dashboard/Reporting, Programmierschnittstellen (API) zur Integration Dritter, und automatisierte Datensicherung.
A.2Leistungsumfang umfasst Hosting, Betrieb, Monitoring, Updates (funktional und sicherheitsrelevant) sowie Support wie in Ziffer 6 beschrieben.
A.3Leistungsänderungen: Kleinere Weiterentwicklungen und Fehlerbehebungen gelten als Vertragsbestandteil. Wesentliche Erweiterungen werden gesondert vereinbart.
Stand: 20.06.2026